Kanalbelüftungsgerät

Die Unfallverhütungsvorschrift "Abwassertechnische Anlagen" GUV-V C5 sieht in §10 Abs. 1 folgendes vor:

 

"Umschlossene Räume von Abwasserableitungsanlagen, die zu Wartungszwecken begangen werden müssen, müssen so belüftet werden, dass keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, kein Sauerstoffmangel und keine Gase oder Dämpfe in gesundheitsschädlicher Konzentration auftreten."

 

Bei Arbeiten in Räumen von Abwasserbehandlungsanlagen, Regenbecken, Stauräumen und Pumpstationen kann es zu einer gesundheitlichen Konzentration von gefährlichen Stoffen in der Atemluft kommen. Ein Auftreten von Sauerstoffmangel ist ebenfalls möglich.

 

Deshalb verfügen wir über ein geprüftes und zugelassenes Kanalbelüftungsgerät.



Das Kanalbelüftungsgerät besteht aus folgenden Komponenten:

  • Stromerzeuger mit 6kVA
  • Belüftungsgebläse mit über 6000 m³ Luftvolumen
  • Steuerung für die Ansteuerung und Überwachung des Gebläses
  • Ansaugschlauch für Frischluft in 2 m Höhe
  • Verkehrsleitschilder sowie Rundumkennleuchte nach StVO

Denken auch Sie an Ihre Mitarbeiter!

Gerne vermieten wir unseren Kunden dieses Gerät!

Wir beraten Sie gerne!